Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Lerntraining
Termine
- Können Termine nicht eingehalten werden , müssen sie generell einen Tag vor dem Termin abgesagt werden, bei plötzlicher Krankheit einen halben Tag vorher.
- Werden Termine nicht rechtzeitig abgesagt, wird das Honorar ausnahmslos verrechnet.
Lerntraining, Legasthenietraining, Dyskalkulietraining und sonstige Leistungen
- Eine Einheit dauert 60 Minuten.
- Bei Unpünktlichkeit (zu spät / zu früh) wird die Trainingseinheit zeitmäßig nicht verlängert.
- Werden wöchentlich vereinbarte Fixtermine 2-mal hintereinander oder öfter oder aber auch in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen immer wieder abgesagt, sodass kein regelmäßiges Lerntraining mehr möglich ist, wird ein Ersatzhonorar von € 10,-- pro Stunde verrechnet. Darüber hinaus behält sich LERNENERGIE das Recht vor, die zukünftig vereinbarten Termine auch an ein anderes Kind zu vergeben.
- In der Regel findet das Lerntraining und die angebotenen sonstigen Leistungen (mit Ausnahme des Lernenergie-Schularbeitstrainings) 1 mal pro Woche statt.
- In manchen Fällen ist es auch möglich, das jeweilige Training um maximal 30 Minuten zu erhöhen. Der Preis erhöht sich dementsprechend.
- Die Gesamtdauer des Lerntrainings kann im Vorhinein nicht angegeben werden, da sie vom persönlichen Engagement der Schüler/innen, der Problemstellung und anderer Faktoren abhängt.
Lernenergie-Pakete
- Wird ein Paket vorzeitig abgebrochen, kann keine Rückerstattung der Kosten erfolgen. Ein vorzeitiger
Abbruch des Trainings verringert den Erfolg.
- Durch den Kauf eines Lernenergie-Paketes werden 10 Termine fix für das Kind vorreserviert.
Lernenergie-Schularbeitstraining
- Für das Schularbeitstraining müssen die Termine sowie der genaue Schularbeitsstoff mindestens 3 Wochen
vor dem Schularbeitstermin vereinbart werden. Das Schularbeitstraining findet idealerweise 2-mal wöchentlich statt.
Einwilligung / Art. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Ich bin damit einverstanden, dass meine angeführten personenbezogenen Daten ausschließlich für Lern- und organisatorische Zwecke teilweise oder vollständig verarbeitet werden.
- Ich habe jederzeit das Recht, die Einwilligung zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Allgemeines
- Für die Verbesserung des schulischen Erfolgs der Schüler wird vom Unternehmer LERNENERGIE – Lernen mit
Energie (Inh. Gabriele Neuhauser) keine Garantie übernommen.
- Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.
- Vor Antritt einer Trainingseinheit werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den
Erziehungsberechtigten zur Kenntnis genommen.